Zusammenfassend erachtet es das Gericht daher als erstellt, dass A.________ über alle wesentlichen Entscheide innerhalb der W.________(AG) nicht nur im Bilde war, sondern diese auch zu verantworten hatte und dass er der einzige war, der über die der W.________(AG) anvertrauten Vermögenswerte der Bauherren verfügen konnte.