48 suchte auch nie geltend zu machen, via E-Banking hätten noch andere auf die Konti der W.________(AG) Zugriff gehabt. Einzig bei der Frage, wer für die Buchhaltung zuständig gewesen sei, versuchte er zunächst, R.________ ins Spiel zu bringen; nach Ansicht des Gerichts aber nicht, um sich vor der Verantwortung zu drücken, sondern, weil er als CEO nicht für so etwas 'Banales' wie die Buchhaltung zuständig sein wollte. Zusammenfassend erachtet es das Gericht daher als erstellt, dass A.__