In der W.________(AG) war A.________ die dominierende Person. Das ergibt sich nicht nur aus den vorhandenen Dokumenten, insbesondere den E-Mails und den diversen Aussagen Dritter, sondern auch aus seinen eigenen Aussagen: Er bezeichnete sich sowohl gegenüber den Kunden als auch später gegenüber der Staatsanwaltschaft als CEO der W.________(AG) und als für die Finanzen allein zuständig. Er bestritt nie, die GU-Verträge unterzeichnet und die strittigen Überweisungen vorgenommen zu haben. Die Werkverträge mit den einzelnen Subunternehmern wurden zwar mehrheitlich von C.________ ausgehandelt, doch gab A.__