_ war zwar ausgebildeter Architekt, aber bekanntlich nur in einem sehr geringen Pensum bei der W.________(AG) angestellt. AF.________ schilderte anlässlich seiner oberinstanzlichen Einvernahme die Zustände nochmals eingehend. So hätten die beiden Beschuldigten seine E-Mails nicht mehr beantwortet und es sei für ihn als jungen und relativ unerfahrenen Angestellten schwer gewesen, die Baustellen zu führen. Die Kunden seien dann auch auf ihn zugekommen, weil sie den Beschuldigten 2 nicht mehr hätten erreichen können (pag. 21 042 Z. 68 ff.). Sodann sei erneut darauf hingewiesen, dass von einer funktionieren-