Über welche Gesellschaft die beiden damals arbeiteten, ist unklar, es gibt in den Akten auch keine konkreten Hinweise auf umgesetzte Bauprojekte, bloss wenig konkrete bzw. glaubhafte Aussagen der Beschuldigten. Für die Beurteilung der angeklagten Taten ist einerseits wesentlich, dass insgesamt rund EUR 36'000.00 von der W.________(AG) auf verschiedene Konti in Spanien flossen, die mit der Gründung der V.________ bzw. dem Aufbau von Geschäften in Spanien in Zusammenhang standen, ohne dass dieser Mittelabfluss zu irgendwelchen Erträgen in der W.________(AG) führte. Andererseits ist die immer häufigere und länger dauernde Abwesenheit von A.________ und C.________