Was den Werkvertrag mit BJ.________ betrifft, wurde explizit bestätigt, sie seien «in Verhandlungen gewesen», um «eine der Hauptgeneralunternehmungen» für den Bereich Umbau zu werden (pag. 05 009 001 ff., 05 009 007 ff., 05 009 072, Z. 387 ff.). Inwiefern dieser Deal tatsächlich konkret bevorstand, bleibt ebenfalls mehr als fraglich. Wären massgebliche Debitoren tatsächlich vorhanden gewesen, wäre vom Beschuldigten 1 zu erwarten gewesen, dass er hierzu konkret Stellung nimmt. Er selbst sagte aber aus, dass es keinen Grund gebe, diese [Debitoren] zu nennen (pag. 05 009 064 Z. 2135).