, I.________, E.________ und M.________ noch weitere Bauprojekte gehabt habe, sagte der Beschuldigte 1 anlässlich seiner Videoeinvernahme aus, sie hätten einen GU-Vertrag mit der Familie U.________ gehabt und er habe J.________ delegiert, einen Auftrag von der BI.________ Group reinzuholen. Dies sei ein Auftrag im Umfang von CHF 8 Mio. gewesen. Auch sei ihnen der Auftrag der Zeughausgarage durch die BJ.________ zugesichert worden. Sie hätten aber noch keinen Werkvertrag gehabt, sondern einfach die Zusage (Video-Einvernahme vom 2. März 2021, pag. 05 009 072, Z. 2065 ff.). Er habe mit der BI.________ Group abgemacht gehabt, dass J.__