_, zur Zahlung vorlegen; vgl. pag. 05 080 007, 07 161 013 ff. und WSG 18 571 sowie beispielsweise pag. 04 002 065, 05 060 011 e contrario). Auf dem Konto befanden sich zum Zeitpunkt der übrigen Kontosperren rund CHF 60'000.00 (pag. 07 160 013), die jedoch – wie soeben erläutert – ebenfalls zweckgebunden waren, so dass der W.________(AG) im Mai 2014 total nur rund CHF 35'000.00 (CHF 29'000.00 + CHF 5'600.00) an freien Mitteln zur Verfügung standen. Bezeichnend ist denn auch, dass nicht für jedes Projekt separate Bankkonti geführt wurden, und auch keine separaten Bauabrechnungen bestanden (vgl. dazu auch pag. 05 006 014