zudem fällt auf, dass die von den Bauherren eingehenden Mittel meist sofort gebraucht wurden, um die dringendsten offenen Rechnungen zu bezahlen. Im Moment der Sperrung durch die Staatsanwaltschaft befanden sich auf dem Kontokorrent-Konto der W.________(AG) bei der AB.________(Bank) AG rund CHF CHF 25'000.00, auf dem Konto bei der AB.________(Bank) AG mit der Rubrik 'EFH I.________' rund CHF 118'000.00, die jedoch bereits im Umfang von CHF 100'000.00 für eine Zahlung an den