Zudem wurde sie nur von AZ.________ unterzeichnet, so dass nicht beurteilt werden kann, wie verlässlich die Zahlen sind. Für das Geschäftsjahr 2013 existieren nur einzelne, von A.________ nachträglich erstellte Buchhaltungskonti, die, wie der Revisor zu Recht feststellte, wenig mit der Realität zu tun haben. A.________ behauptete sinngemäss, es habe durchaus eine ordnungsgemässe Buchhaltung existiert, diese habe sich jedoch auf dem Server der W.________(AG) befunden, der durch die Schuld der Strafverfolgungsbehörden zerstört worden sei. Dazu ist Folgendes festzuhalten: