Die Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass einzig der Umstand, dass die W.________(AG) neu gegründet wurde, sie noch zu keinem Startup mache. Wenngleich diese Frage nicht abschliessend beantwortet werden muss, illustriert sie bereits, wie der Beschuldigte 1 seine Wahrnehmung der W.________(AG) nach aussen trug; dies in Verkennung der eigentlichen Bedeutung der verwendeten Ausdrücke.