14 001 136 ff. und 14 010 007 ff.) und deshalb nicht in die Schweiz reiste, oder ob er dies nur vorspiegelte (dieser Verdacht ergibt sich aus einem von der Privatklägerschaft eingeholten Bericht eines Privatdetektivs, vgl. pag. 14 200 043 ff.), kann an dieser Stelle offengelassen werden. A.________ wurde schliesslich am 22. Oktober 2015 in Spanien verhaftet, im November 2015 wurde die Auflösung der W.________(AG) und die Liquidation durch Konkurs angeordnet.