WSG 18 620 ff.). Nachdem der E-Mail- Kontakt zwischen A.________ und BA.________ im März 2014 wieder freundlicher wurde (vgl. pag. 07 211 076 ff.), muss sich das Verhältnis im April 2014 massiv verschlechtert haben, denn am 9. Mai 2014 teilte die Z.________ GmbH der W.________(AG) eingeschrieben mit, sie werde auf allen Baustellen Bauhandwerkerpfandrechte eintragen lassen und nur noch gegen Vorauskasse weiter arbeiten. BA.________ sagte an der Hauptverhandlung dazu aus, das Schreiben habe keinen konkreten Auslöser gehabt, er habe einfach sein Geld nicht bekommen.