2014 gelang es der W.________(AG) (zumindest in der Schweiz) nicht, weitere Bauprojekte zu akquirieren, und die Streitereien mit der Z.________ GmbH um ausbleibende Zahlungen nahmen zu; Mitte Januar 2014 wollte BA.________ die Zusammenarbeit ein erstes Mal ganz beenden (vgl. pag. 07 211 089 f.). Das EFH G.________ wurde im Januar 2014 übergeben, die anderen Projekte blieben in Bau und kamen nicht voran bzw. waren mangels Baubewilligung noch gar nicht begonnen. Ende Februar 2014 verunfallte C.________ in Spanien, riss sich die Achillessehne und einen Muskel, und musste eine gewisse Zeit im Krankenhaus verbringen (vgl. pag. WSG 18 620 ff.).