Dafür gelang im September 2013 der Abschluss des GU-Vertrags mit dem Ehepaar I.________, nachdem C.________ und A.________ schon seit Sommer 2013 mit diesem verhandelt hatte. Trotz der auch im 4. Quartal 2013 stetig fliessenden Zahlungen der Bauherren war A.________ spätestens ab November 2013 in mehr oder weniger ständiger E-Mail-Diskussion mit BA.________ über ausstehende Zahlungen. Zudem ergibt sich aus den diversen Aussagen und Dokumenten in den Akten, dass sich ab Oktober / November 2013 die Mahnungen und Reklamationen von Subunternehmern über ausstehende oder verspätete Zahlungen zu häufen begannen.