am 17. Mai 2014 schliesslich den GU-Vertrag. Im August / September 2013 war die W.________(AG) zudem mit dem Projekt EFH BB.________ in Q.________(Ortschaft) beschäftigt (vgl. die Pläne auf pag. 21 001 388 ff. und das Schreiben an die Baukommission Q.________(Ortschaft) auf pag. 21 001 395, aus dem Besprechungen mit den Eigentümern des Nachbargrundstücks hervorgehen). Warum es nicht zum Abschluss eines GU-Vertrags kam, ergibt sich aus den Akten nicht. Ein Zahlungseingang des Ehepaars BB.________ kann nicht festgestellt werden. Dafür gelang im September 2013 der Abschluss des GU-Vertrags mit dem Ehepaar I.________, nachdem C.________ und A.________