Spätestens ab Mai 2013 beschäftigte sich die W.________(AG) auch mit dem Projekt U.________, am 17. Mai 2013 wurde der entsprechende GU- Vertrag unterzeichnet (pag. 21 008 1071 ff. bzw. pag. 21 008 1079 ff.). Aus den vorhandenen E-Mails (vgl. insbesondere pag. 21 003 063 ff.) geht hervor, dass sich A.________ und das Ehepaar U.________ relativ rasch zerstritten, so dass gar nie mit den konkreten Bauarbeiten begonnen wurde. Im September 2013 forderte die W.________(AG) CHF 81'000.00 von U.________, die jedoch nie eingingen. Ende Mai 2013 konnte zudem mit dem Ehepaar M.________ ein GU-Vertrag abgeschlos-