Anzufügen ist, dass der Beschuldigte 2 offenbar eine Verbindung zu einem reichen Investor hatte. Gefragt, wer diese Investoren seien, sagte der Beschuldigte 1 aus, er könne einen deutschen Millionär nennen, der sein Leben lang nie gearbeitet habe und der «irgendwie einfach was Geiles» habe machen wollen mit ihnen. Der Millionär habe ursprünglich den Beschuldigten 2 gekannt und gut gemocht (Video-Einvernahme vom 2. März 2021, pag. 05 009 001 ff., 05 009 007 ff., 05 009 072, Z. 549 ff.). Damit macht auch die eingegangene Geschäftsbeziehung des Beschuldigten 1 mit dem Beschuldigten 2 Sinn.