]) zu den Akten genommen sowie der Zeuge AF.________ (pag. 21 041 ff.), der Privatkläger G.________ (pag. 21 051 ff.) und der Beschuldigte 2 (pag. 21 057 ff.) vor oberer Instanz erneut befragt. Auf eine allgemeine Zusammenfassung dieser Beweismittel wird an dieser Stelle verzichtet; es wird darauf – soweit relevant – direkt im Rahmen der nachfolgenden Würdigung der Kammer eingegangen. 12.3 Beweisthemen Die Vorinstanz setzte sich beweiswürdigend zunächst mit folgenden allgemeinen Beweisfragen und -themen auseinander: - Chronologie der Ereignisse: pag.