37 - R.________: pag. 18 856 bis 18 859, S. 82 bis 85 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; - BA.________: pag. 18 859 ff., S. 85 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; Sodann werden im Rahmen der Prüfung der konkreten Vorwürfe betreffend die einzelnen Bauprojekte die sorgfältigen Zusammenfassungen der Vorinstanz der spezifischen Aussagen der jeweiligen Straf- und Zivilklägerinnen und -kläger sowie beider Beschuldigter beweiswürdigend aufzugreifen sein (vgl. E. III.13. ff. hiernach).