entscheidend sei, dass am Schluss alle Rechnungen bezahlt seien. Zu prüfen ist die Beweisfrage, ob Zahlungen von Bauherren nicht für den Bau des jeweiligen Objekts, sondern für etwas Anderes verwendet wurden, ohne dass die W.________(AG) oder der Beschuldigte dafür persönlich ersatzfähig gewesen wäre. Hingegen nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist, wie viele Handwerkerrechnungen pro Bauprojekt offen/unbezahlt geblieben sind, noch, ob die jeweiligen Rechnungsbeträge gerechtfertigt sind. Diese Themen wären Gegenstand eines Zivilprozesses.