Der Beschuldigte übergab im Juli 2011 den AH.________(Auto) inkl. Fahrausweis gegen ein Entgelt von insgesamt CHF 25'000.00, davon CHF 10'000.00 in bar, an AN.________, wodurch er sich das Fahrzeug wissentlich und willentlich einverleibte und seinen Willen manifestierte, die H.________ AG dauernd aus ihrer Eigentümerstellung zu verdrängen. Dem Beschuldigten war insbesondere aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung als Buchhalter und Treuhänder bewusst, dass Leasingfahrzeuge nicht an Dritte herausgegeben und schon gar nicht verkauft werden dürfen.