a StPO wird einer natürlichen Person eine besondere Pflicht, deren Verletzung die Strafbarkeit begründet oder erhöht, und die nur der juristischen Person, der Gesellschaft oder der Einzelfirma obliegt, zugerechnet, wenn diese als Organ oder als Mitglied eines Organs einer juristischen Person handelt. Insofern ist der Beschuldigte 1 als Täter in die Pflicht zu nehmen. Der Beschuldigte übergab im Juli 2011 den AH.________(Auto) inkl. Fahrausweis gegen ein Entgelt von insgesamt CHF 25'000.00, davon CHF 10'000.00 in bar, an AN.