34 Im Juli 2011, als der Beschuldigte 1 den AH.________(Auto) an AN.________ übergab, hat der Beschuldigte als Verwaltungsratspräsident mit Einzelunterschrift für die AR.________(AG). gehandelt. Gemäss Art. 29 lit. a StPO wird einer natürlichen Person eine besondere Pflicht, deren Verletzung die Strafbarkeit begründet oder erhöht, und die nur der juristischen Person, der Gesellschaft oder der Einzelfirma obliegt, zugerechnet, wenn diese als Organ oder als Mitglied eines Organs einer juristischen Person handelt.