– ebenfalls gegen eine Gegenleistung zuerst in Form eines Schuldenerlasses bzw. später gegen Bezahlung von CHF 25'000.00 – weitergegeben. Warum, wenn er nicht davon ausging, dass das Fahrzeug ihm gehöre, hätte er für die Weitergabe eine Gegenleistung verlangt? Daran ändert auch nichts, dass AN.________ seinerseits davon ausging, er habe den AH.________(Auto) gekauft, selbst aber Leasingraten von über CHF 5'000.00 bezahlte. Diese Widersprüchlichkeit lässt sich gestützt auf die Aussagen von AN.