28 A.________ machte in der Einvernahme vom März 2021 geltend, es habe sich nicht um einen 'AP.________ (teureres Modell) gehandelt, sondern 'nur' um einen [günstigeres Modell]. Aus den Akten ergibt sich, dass die Bezeichnung "AP.________" im Leasingantrag nicht vorkommt, im Leasingvertrag hingegen steht, im Fahrzeugausweis jedoch wiederum nicht. Dass immer das gleiche Auto gemeint sein muss, ergibt sich aus der immer gleichen Stamm-Nummer.