hätte, wäre es denn wirklich um eine mögliche Übernahme der AR.________(AG). durch AN.________ gegangen, einen entsprechenden Vorvertrag unterzeichnen lassen können, über das entsprechende Wissen dazu hätte er verfügt – insbesondere auch des-halb, weil er über die Kaufabsicht AN.________ für die AS.________ GmbH (deren Geschäftsführer, aber nicht Eigentümer er in diesem Zeitpunkt war; vgl. deren Handelsregisterauszug) eine entsprechende Kaufabsichtserklärung verfasste und unterzeichnen liess. Wenn man sich auch noch bewusst macht, dass der damals noch nicht einmal dreissig Jahre alte AN.________ im Sommer 2011 als Bauarbeiter bei der wenig erfolgreichen AV.