Zur Frage, ob A.________ im Juli 2011 noch für die AR.________(AG). verantwortlich war, ist vorab festzuhalten, dass man sich von den Aussagen von AM.________ und A.________ betreffend die Übernahme bzw. den Verkauf der AR.________(AG). nicht verwirren lassen darf: Entgegen den ersten Aussagen der beiden wurde die AR.________(AG). nicht etwa an die AT.________ AG verkauft, sondern A.________ verkaufte die Aktien der AR.________(AG). an AM.________, worauf dieser die Gesellschaft am 29. August 2011 in AT.________ AG umbenannte.