Etwas mehr als ein halbes Jahr später, im Juli 2011, übergab A.________ den AH.________(Auto) inkl. Fahrzeugausweis an AN.________. Dies ergibt sich aus den insoweit übereinstimmenden Aussagen von A.________ und von AN.________. Ob A.________ den AH.________(Auto) nun – wie AN.________ aussagte – genau am 14. Juli 2011, dem Tag, an dem der Vertrag über den Kauf der AS.________ GmbH unterzeichnet wurde und A.________ quittierte, CHF 10'000.00 erhalten zu haben, übergab, oder, wie A.________ behauptete, einige Tage früher, ist unerheblich. Denn entscheidend ist, ob A.________, als er den AH.________(Auto) an AN.________ übergab, noch verantwortlicher Verwaltungsrat der AR.________(AG).