___ AG über einen roten AH.________(Auto) 911, wobei der Barkaufpreis auf CHF 87'000.00 festgelegt und eine Laufzeit von vier Jahren vereinbart wurde. In den allgemeinen Leasingbedingungen war ausdrücklich festgehalten, dass das Leasingobjekt im Eigentum der Leasinggesellschaft verbleibe und es ohne deren schriftliches Einverständnis weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte zum Gebrauch überlassen werden durfte. Am 27. Dezember 2010 nahm A.________ den AH.________(Auto) bei der Garage AQ.________ AG in Empfang, tags darauf wurde der Fahrzeugausweis mit dem Code 178 "Halterwechsel verboten" ausgestellt. Etwas mehr als ein halbes Jahr später, im Juli 2011, übergab A.