Wesentlich für die Beweiswürdigung ist primär der zeitliche Ablauf der Ereignisse, der sich aus den vorhandenen Dokumenten, aber auch aus der Würdigung der Aussagen ergibt: A.________, damals einzelzeichnungsberechtigter Verwaltungsrat der AR.________(AG)., unterzeichnete am 23. Dezember 2010 einen Leasingvertrag mit der H.________ AG über einen roten AH.________(Auto) 911, wobei der Barkaufpreis auf CHF 87'000.00 festgelegt und eine Laufzeit von vier Jahren vereinbart wurde.