11.3 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass die AR.________ (AG), handelnd durch den Beschuldigten 1, mit der O.________ im Dezember 2023 einen Leasingvertrag über einen roten AH.________(Auto) abschloss mit einer Laufzeit von 4 Jahren. Weiter bestreitet der Beschuldigte 1 nicht, dass der Fahrzeugpreis bei der ersten Inverkehrsetzung CHF 87'000.00 betrug und er den AH.________(Auto) am 27. Dezember 2010 bei der Garage AQ.________ AG in Empfang nahm.