24 Ihm war, insbesondere aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung als Buchhalter und Treuhänder bewusst, dass Leasingfahrzeuge nicht an Dritte herausgegeben und schon gar nicht verkauft werden dürfen. Er tat dies gleichwohl, in der Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, auf den kein Anspruch bestand und er war nicht willens und in der Lage, umgehend gegenüber der H.________ AG Ersatz zu leisten. 11.3 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass die AR.