_ sind somit verwertbar. Den Sachverhaltskomplex «W.________(AG)» betreffend ist zunächst auf das von der Verteidigung des Beschuldigten 2 zitierte Urteil des Bundesgerichts 6B_92/2022 vom 5. Juni 2022 einzugehen, wo das Verhältnis zwischen dem Teil- nahme- und Konfrontationsrecht klargestellt wurde. Das Bundesgericht erwog, während die Wiederholung einer Einvernahme mit erstmaliger Einräumung des Konfrontationsrechts im Sinne des Mindeststandards der EMRK dazu diene, sämt-