19 digte 2 nicht im eigentlichen Sinne des Wortes Kunden akquiriert – die erste Kontaktaufnahme der W.________(AG) mit den künftigen Bauherren sei zwar tatsächlich durch den Beschuldigten 2 erfolgt, dies entspreche aber einem ganz normalen geschäftlichen Vorgehen. Dass der Beschuldigte 2 gewollt habe, dass die Bauherren die Verträge abschliessen und damit der W.________(AG) (und etwa nicht dem Beschuldigten 1 privat) Geld zum Bauen anvertrauen, sei nichts als logisch.