Dies habe er getan, obwohl er längst zusammen mit dem Beschuldigten 1 dauerhaft in Spanien weilte und gewusst habe bzw. habe wissen müssen, dass die Baugelder weg gewesen seien und die W.________(AG) die GU-Verträge unmöglich werde erfüllen können. Der Beschuldigte 2 habe erkennen können bzw. in Kauf genommen, dass seine Beiträge die Veruntreuungshandlungen von A.________ fördern würden. Im nächsten Absatz wird sodann das Wissen des Beschuldigten 2 um die Bereicherungsabsicht umschrieben.