abdelegiert und sei für diese zudem ungenügend erreichbar gewesen. Als die Bautätigkeit der W.________(AG) wegen ausbleibender Bezahlung von Subunternehmerrechnungen ins Stocken geraten sei, habe er zum Beschuldigten 1 gehalten, Druck auf kritische Subunternehmer und Hilfsarchitekten ausgeübt und die besorgten Bauherren mit leeren Versprechungen vertröstet bzw. ihre Zweifel zerstreut, indem er vorgegeben habe, dass alles in Ordnung sei.