16 002 020 f.). Der Beschuldigte 2 wurde aber bei den konkreten Vorwürfen gegen den Beschuldigten 1 in Zusammenhang mit den einzelnen Bauprojekten jeweils als Gehilfe bezeichnet. Die Anklage wirft dem Beschuldigten 2 psychische und physische Unterstützung des Beschuldigten 1 vor. Der Beschuldigte 2 habe Kunden akquiriert und darauf hingewirkt, dass diese dem Beschuldigten 1 Baugelder anvertrauen würden. Er sei eine wichtige Ansprechperson für die Bauherren gewesen, habe sich aber ab Herbst 2013 überwiegend in Spanien befunden und sich ungenügend um die schweizerischen Baustellen gekümmert.