18 7.2 Beschuldigter 2 Auch die Verteidigung des Beschuldigten 2 wirft die Frage auf, ob die Anklageschrift dem Akkusationsprinzip überhaupt standhalte. Diesbezüglich sei relevant, dass die Anklage dem Beschuldigten 2 nicht vorwerfe, dass dieser Gehilfe für die Zahlungen an die Subunternehmer gewesen sei (pag. 21 073 f.). Die Staatsanwaltschaft fasste die Vorwürfe gegen den Beschuldigten 2 – in Abweichung vom Vorgehen beim Beschuldigten 1 – über alle Bauprojekte hinweg in einer Anklageziffer zusammen (Ziff. II der AKS; pag. 16 002 020 f.).