_ beizog, welche genau gleich paginiert sind wie die Hauptakten. Um Verwechslungen zu vermeiden, werden diese Akten nachfolgend mit einem vorangestellten "P" (bspw. "pag. P01 001 001") zitiert, während die Hauptakten ohne Präfix zitiert werden (bspw. "pag. 01 001 001"). Die Akten des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Anklageschrift werden mit dem Präfix "WSG" (bspw. "pag. WSG 01 001") zitiert.