15 nur den Beschuldigten 1; der Themenkomplex «W.________(AG)» den Beschuldigten 1 und den Beschuldigten 2, wobei dem Beschuldigten 2 hierzu Gehilfenschaft zum Vorwurf gemacht wird. In formeller Hinsicht werden vorab die von den Verteidigern gerügten Verletzungen des Anklagegrundsatzes, des Beschleunigungsgebots und die aufgeworfenen Fragen zur Verwertbarkeit einzelner Einvernahmen erörtert. Anschliessend folgt die materielle Prüfung der Vorwürfe, wobei zunächst der Themenkomplex AH.________(Auto) beleuchtet wird.