sowie I.________ (Ziff. II.4.–5. zweiter Abschnitt des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) zu befinden. In der Konsequenz ist auch über die Rückzahlungspflicht des Beschuldigten 1 hinsichtlich der Entschädigungen für die amtlichen Verteidigungen im erstinstanzlichen Verfahren zu entscheiden (Ziff. IV. des erstinstanzlichen