4. Unter den Kosten –und Entschädigungsfolgen zzgl. 7.7 % MwSt. zulasten des Staats. Rechtsanwalt D.________ stellte namens des Beschuldigten 2 anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 26. August 2024 folgende Anträge (pag. 21 101; Hervorhebungen im Original): 1. Herr C.________ sei von dem von der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern erhobenen Vorwurf der Gehilfenschaft zur qualifizierten Veruntreuung vollumfänglich freizusprechen. 2. Die Kosten der Untersuchung und des gerichtlichen Verfahrens sowie des Berufungsverfahrens seien auf die Kantonskasse zu nehmen.