2. Es seien die weiteren (Neben-)Folgen des Schuldspruchs vollumfänglich aufzuheben, namentlich die Strafe, die Zivilforderungen soweit sie nicht auf den Zivilweg verweisen wurden (mithin an die Privatkläger H.________ AG, G.________ sowie I.________ die Ersatzforderung an den Kanton Bern, die A.________ auferlegten anteilsmässigen Verfahrenskosten (inkl. Kosten der Verteidigung) sowie die Parteientschädigungen; 3. A.________ sei für die erlittene Haft (Auslieferungshaft und Untersuchungshaft) mit CHF 24'000.00 zzgl. 5 % Zins seit dem 18. Februar 2016 zu entschädigen;