Rechtsanwalt Dr. B.________ stellte namens des Beschuldigten 1 anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 26. August 2024 folgende Anträge (pag. 21 080; ohne Hervorhebungen): 1. Es sei das Urteil vom 6. Dezember 2022 des Wirtschaftsstrafgerichts teilweise aufzuheben und es sei A.________ vollumfänglich von Schuld und Strafe freizusprechen, namentlich seien die nachfolgenden Dispositivziffern aufzuheben: - II.1 (betreffend Veruntreuung begangen im Juli 2011 in AY.________(Ortschaft) zum Nachteil der H.________ AG (ehemals O.________ AG) im Deliktsbetrag von CHF 65'911.20 (Ziff. I.1. der Anklageschrift);