5. Eventualiter sei der auf dem Konto Nr. ________ bei der AE.________, lautend auf S.________, befindliche Saldo zwecks Deckung der im Beschwerdeverfahren vor der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern, Verfahrens-Nr. BK 14 364, zugesprochenen Parteientschädigung in der Höhe von CHF 5'000.00 (inkl. Auslagen und Spesen; Ziffer 3 des Beschlusses vom 12. Juni 2015), an den Straf- und Zivilkläger G.________ zu restituieren. III.