4. Die sich auf den beschlagnahmenden bzw. sich auf den gesperren Bankkonti im In- und Ausland (gemäss den Ziffern II/3 und II/2 hiervor) befindlichen und verfügbaren Vermögenswerte seien in Anwendung von Art. 72 Abs. 1 StGB zur (anteilsmässigen) Deckung der Schadenersatzforderung vollumfänglich an den Straf- und Zivilkläger G.________ auszuhändigen.