3. Es sei Akt zu nehmen und zu geben, dass der Straf- und Zivilkläger G.________ seine Schadenersatzforderung gegen den Beschuldigten A.________ im Umfang der beschlagnahmenden bzw. auf den Bankkonti im In- und Ausland gesperrten Vermögenswerte bis zum Betrag der Ersatzforderung gemäss Ziffer II/1 hievor im Sinne von Art. 73 Abs. 2 StGB an den Staat (Kanton Bern) abtritt (Abtretungserklärung).