3.4 Die Kontosperre auf dem Konto Nr. ________ bei der AE.________, lautend auf die V.________ (Unternehmen), sei zur Durchsetzung der Ersatzforderung aufrechtzuerhalten. II. In Gutheissung der Berufung des Straf- und Zivilklägers G.________ sei durch die 1. Strafkammer des Obergerichts dem Kanton Bern im berufungsverfahren weiter zu verfügen was folgt: 1. Der Beschuldigte A.________ sei zur Zahlung einer Ersatzforderung an den Kanton Bern in der Höhe von mindestens CHF 200'000.00 zu verurteilen.