Der Beschuldigte A.________ sei zu verurteilen, dem Straf- und Zivilkläger G.________ den Betrag von CHF 291'000.00 zzgl. Zins zu 5 % seit dem 14. Mai 2014 zu bezahlen. Soweit weitergehend sei die Zivilklage auf den Zivilweg zu verweisen (gemäss Ziffer V/1.3 des Urteils- Dispositivs). 3. Ad Beschlagnahmen/Kontosperren: 3.1 Die Kontosperre auf dem Konto IBAN .________ bei der AB.________(Bank) Switzerland AG, lautend auf die W.________ (AG) sei zur Durchsetzung der Ersatzforderung aufrechtzuerhalten.